Eine Scheidung ist dann „einvernehmlich“, wenn außer der Scheidung selbst und dem Versorgungsausgleich im Wesentlichen keine Rechtsstreitigkeiten der Ehepartner zu erwarten sind, also insbesondere:

  • Wenn man sich schon vor längerer Zeit getrennt hat und nur noch formell den Akt der Scheidung vollziehen möchte oder
  • Man bereits eine Scheidungsfolgenvereinbarung  geschlossen hat oder
  • Man sich auch ohne schriftliche Vereinbarung über alles einig ist und es einfach, schnell und möglichst kostengünstig „hinter sich bringen“ möchte.

Schreiben Sie uns an, ob auch für Sie eine einvernehmliche Scheidung in Betracht kommt!