Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab. Manche Gerichte sind sehr ausgelastet, dort dauert es länger. Sind viele Auskünfte zu den Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich einzuholen, dauert es ebenfalls länger. Im Regelfall, wenn keine weiteren Streitigkeiten entstehen, dauert das Verfahren von der Beantragung an etwa 3 bis 6 Monate. Wenn der Versorungsausgleich ausgeschlossen ist oder werden soll, kann es schneller gehen, dann dauert das Verfahren oft nur 1 bis 2 Monate.

Wir werden Ihnen vorher eine Prognose erstellen, wie lange das Verfahren dauern kann, können hierfür aber wegen der Vielzahl von Möglichkeiten der Verzögerung, keine Gewähr übernehmen.