Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist inhaltlich das gleiche wie Prozesskostenhilfe (PKH), nur, dass das Scheidungsverfahren eben ein Verfahren und kein Prozess ist. VKH bedeutet, dass Ihnen bei geringen Einkommensverhältnissen vom Staat die Kosten des Verfahrens vorgestreckt werden. Sie müssen dann, je nach Einkommen, die Kosten in Raten zurückzahlen oder nicht. Das Gericht kann im Anschluss bis zu 48 Monate Ihre Einkommensverhältnisse prüfen und, wenn sich diese verbessert haben, das Geld von Ihnen zurückverlangen, wenn es nicht durch die Raten vollständig gedeckt wurde.

www.die-einvernehmliche-scheidung.de kann bei Bedarf für Sie den Antrag auf VKH bei Gericht stellen, sprechen Sie uns an, wir prüfen kostenfrei, ob VKH für Sie in Betracht kommt!