Wie schon an anderer Stelle beschrieben, reicht es für eine Scheidung aus, wenn ein Anwalt den Scheidungsantrag stellt und der andere Ehepartner der Scheidung nur zustimmt. Hierfür braucht er keinen Anwalt. Dadurch, dass sich der andere Ehepartner sozusagen den Anwalt „erspart“ ist es durchaus gerecht, wenn er sich an den Anwaltskosten beteiligt, weil dieser ja auch die Scheidung möchte.
Im Idealfall teilt man sich die Anwaltskosten, wodurch Sie sich im Ergebnis also die Hälfte der Anwaltskosten sparen. Sprechen Sie Ihren Ehepartner einfach an, gegebenenfalls ist er dazu bereit, weil er ja auch die Scheidung möchte. Wir setzen dann gerne eine kurze Vereinbarung für Sie auf, in der dies festgehalten wird.
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