Eine Scheidung setzt in aller Regel voraus, dass die Ehepartner am Tage des Scheidungstermins bereits seit einem Jahr voneinander getrennt leben (Trennungsjahr). Da jedoch das Scheidungsverfahren im Allgemeinen mindestens drei Monate dauert, ist es problemlos möglich, die Scheidung auch schon deutlich vor Ablauf des Trennungsjahres zu beantragen. Melden Sie sich über unser Scheidungsformular, wir werden gemeinsam den für Sie günstigsten Zeitpunkt ermitteln!
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