Für eine rechtswirksame Scheidung reicht ein Anwalt vollkommen aus!
Der Scheidungsantrag ist zwingend von einem Anwalt bei Gericht einzureichen, dieser vertritt den/die Antragsteller/in. Der andere Ehepartner braucht keinen Anwalt, er kann der Scheidung auch ohne Anwalt zustimmen.
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Anwalt, der den/die Antragsteller/in vertritt, auch gesetzlich verpflichtet ist, nur dessen/deren Interessen und Vorteile wahrzunehmen. Daher hat der Ehepartner zu jedem Zeitpunkt das Recht, ebenfalls einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen!
Zwei Anwälte benötigt man nur in Ausnahmefällen, etwa, wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll oder die Rechtskraft schon am age des Scheidungstermins herbeigeführt werden soll.
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